Im Jahr 2001 findet die LAN GPL-Online-Meisterschaft, im folgenden "LAN-Meisterschaft" genannt, in den Räumlichkeiten der Wand statt. Den Gastgebern noch einmal vielen Dank für die Zurverfügungstellung der Örtlichkeiten. Unabhängig von der LAN Meisterschaft wird eine WAN-Meisterschaft auf jeweils anderen Rennstrecken als die nächste anstehende Rennstrecke der LAN Meisterschaft ausgetragen.
Dieses Regelwerk ist gültig für alle Rennen der LAN Meisterschaft 2001. Für Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen einzelner Artikel dieses Regelwerkes sind ausschliesslich die in Artikel 2 bis Artikel 5 beschriebenen Verfahren zur Anwendung zu bringen.
Vor dem Inkrafttreten des Regelwerkes oder einzelner Regeländerungen wird der Entwurf für 14 Tage zur Diskussion in der Mailing-Liste veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt durch Verkündung in der Mailing-Liste und auf der WoGe-GPL-Web-Site. Entwürfe des Regelwerkes werden bei Veröffentlichung auf der WoGe-GPL-Web-Site durch das Wort "ENTWURF" im Seitenkopf gekennzeichnet, um die Verwechslung mit dem gegebenenfalls zeitgleich auf der Web-Site veröffentlichten gültigen Regelwerk zu vermeiden. Nach der Diskussionsperiode, in der auch Änderungsanträge zum Regelentwurf gestellt werden können, erfolgt die namentliche Abstimmung durch E-Mail. Die Stimmen müssen innerhalb von drei Tagen nach Abstimmungsaufruf zur Auswertung eingegangen sein.
Stimmberechtigt sind ausschliesslich die durch Artikel 6 bestimmten Personen.
Eine Änderung, Ergänzung oder Streichung gilt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen dafür ist.
Das Inkrafttreten des vorliegenden Regelwerkes erfolgt durch Veröffentlichung auf der WoGe-GPL Homepage nach Diskussion und Abstimmung durch die Rennkommission (siehe Abschnitt RENNKOMMISSION) in der Mailing-Liste.
Die Rennkommission besteht aus den in Artikel 8 aufgeführten Fahrern.
Die Rennkommission bestimmt die für die LAN-Meisterschaft gültigen Regeln und überwacht deren Umsetzung.
An der LAN-Meisterschaft nehmen die folgenden Teams teil:
Die Mitglieder der folgenden Teams nehmen ausschliesslich an der WAN-Meisterschaft teil:
Team | Fahrer |
---|---|
Brabham | Ebehard "Ebi" Krieger |
Cooper | Stefan "Schweinebacke" Krieger |
Ferrari | Axel "Helldriver" Köster |
Lotus | Günther Kral |
Maserati | Cristoph "Titop" Velmerig |
Teilnehmer, die nicht regelmässig an den Rennen teilnehmen, müssen mindestens an der Hälfte der Anzahl aller während der LAN-Meisterschaft ausgetragenen Rennen teilgenommen haben, um in der Gesamtwertung berücksichtigt zu werden.
Die Mitglieder des folgenden Teams nehmen als ständige Gastfahrer an der LAN-Meisterschaft teil:
Team | Fahrer |
---|---|
Honda B | Sven Bühnert |
Marc Durben | |
Alex Schäper | |
Till Stöcker |
Während der Fahrerbesprechung kann sich auf Anfrage ein Team bereiterklären, die Strecken für die unmittelbar folgenden LAN- und WAN-Rennen zu bestimmen.
Erklärt sich ein Team bereit, die Auswahl der Strecken für die unmittelbar folgenden LAN- und WAN-Rennen zu bestimmen, kommt Artikel 17 zur Anwendung. Sollten sich mehrere Teams bereiterklären, entscheidet das Los. Die Auswahl der Strecken erfolgt dann ebenfalls gemäss Artikel 17.
Falls sich kein Team freiwillig bereiterklärt, wird ein Team ausgelost, das die Auswahl gemäss Artikel 17 vornimmt. Sollte das durch Los bestimmte Team noch keine Wahl getroffen haben, hat es fünf Minuten Zeit, sich zur Beratung zurückzuziehen.
Die Bestimmung der Strecken für die unmittelbar folgenden LAN und WAN-Rennen ergeht nach folgenden Verfahren:
Das zur Wahl bestimmte Team gibt seine Streckenwahl bekannt.
Nach Bekanntgabe der Streckenwahl hat jeder Fahrer das Recht, die Wahl anzufechten; macht keiner der anwesenden Fahrer von diesem Recht Gebrauch, gilt die Streckenwahl als angenommen und wird in den Rennkalender übernommen.
Kommt es nach Bekanntgabe der Streckenwahl zu einer Anfechtung, so hat jeder, der die Wahl anfechtet, die Anfechtung zu begründen.
Nach Anhörung der Einlassungen aller die Streckenwahl anfechtenden Fahrer wird über die Streckenwahl abgestimmt. Falls die einfache Mehrheit gegen die Streckenwahl stimmt, muss das zur Streckenwahl bestimmte Team eine andere Auswahl treffen, und das Verfahren wird mit Artikel 17a fortgesetzt. Falls die einfache Mehrheit der Streckenwahl zustimmt, gilt die Streckenwahl als angenommen und wird in den Rennkalender übernommen.
Das erste Rennen der LAN-Meisterschaft der Saison 2001 wird auf der Rennstrecke von Zandvoort ausgetragen, das erste Rennen der WAN-Meisterschaft auf der Rennstrecke von Crystal Palace; diese Strecken wurden vom Team Sileem/Stefan L. ausgewählt.
Die folgenden Strecken stehen zur Auswahl:
Brands Hatch
Bremgarten
Goodwood
Imola
Indianapolis
Kyalami
Le Mans
Mexico
Monaco
Monza
Mosport
Nürburgring
Österreichring
Roebling
Rouen
Silverstone
Snetterton
Solitude
Spa
Watkins Glen
Die Rennen der LAN-Meisterschaft finden wie folgt statt:
Datum | Kurs |
---|---|
Samstag, 2001-02-03 | Zandvoort |
Samstag, 2001-03-31 | ? |
Samstag, 2001-06-09 | ? |
Die Rennen der WAN-Meisterschaft finden wie folgt statt:
Datum | Kurs |
---|---|
Dienstag, 2000-12-26 | Crystal Palace |
Dienstag, 2001-01-16 | Zandvoort |
Dienstag, 2001-02-20 | ? |
Dienstag, 2001-03-13 | ? |
Dienstag, 2001-04-24 | ? |
Dienstag, 2001-05-15 | ? |
Die Startaufstellung des ersten Laufs ergibt sich aus der Qualifikation. Die Startaufstellung des zweiten Laufs ergibt sich aus der abschliessenden Platzierung des ersten Laufs.
Durch dieses Regelwerk kann in bestimmten Fällen ein ausserordentlicher Start angeordnet sein. Ein ausserordentlicher Start, auch fliegender Start genannt, ist ein Start, bei dem die Startreihenfolge vorab durch die Rennkommission festgelegt worden ist. Bei einem ausserordenlichen Start haben die Fahrer während der ersten Runde die ihnen durch die Rennkommission zugewiesenen Positionen einzunehmen. Das Überholen während der ersten Runde ist ausschliesslich zur Einnahme der zugewiesenen Position gestattet. Regelwidriges Überholen wird entsprechend Artikel 41 geahndet. Jeder Fahrer hat anderen Fahrern die Einnahme der zugewiesenen Position zu ermöglichen.
Die Anzahl der Siegpunkte wird in der Reihenfolge des Zieleinlaufs der ersten sechzehn Teilnehmer wie folgt verteilt: 50, 40, 32, 25, 20, 16, 12, 10, 8, 6, 4, 3, 2, 1, 1, 1. Alle nachfolgend eintreffenden Teilnehmer erhalten keine Punkte.
Für die Gesamtwertung der Meisterschaft werden die Siegpunkte beider Rennläufe gewertet.
Für die Teamwertung werden die zwei höchsten Punktzahlen jedes Teams herangezogen.
Falls zwei oder mehr Teams oder Fahrer die Saison mit der gleichen Punktzahl abschliessen, bekommt die jeweils höhere Wertung in der Rangfolge:
Der Inhaber der meisten ersten Plätze,
falls die Anzahl der ersten Plätze gleich sein sollte, der Inhaber der meisten zweiten Plätze,
falls die Anzahl der zweiten Plätze gleich sein sollte, der Inhaber der meisten dritten Plätze und so fort, bis ein Sieger ermittelt werden kann.
Sollte durch dieses Vorgehen kein Ergebnis ermittelt werden können, nominiert die Rennkommission den Sieger nach eigenem Ermessen.
Für die Benutzung von Shift-R gelten die folgenden Regeln:
Während des ersten Laufs eines Renntages darf Shift-R nur in der Box benutzt werden.
Während des zweiten Laufs eines Renntages muss nach mindestens einmaliger Inanspruchnahme von Shift-R während einer Runde unverzüglich die Box aufgesucht werden und darf erst wieder verlassen werden, nachdem die Räder völlig zum Stillstand gekommen sind.
Falls nach dem Startsignal mehr als vier Fahrzeuge kollidieren bevor das letzte noch fahrbereite Fahrzeug die Ziellinie passiert hat, kann jeder an der Kollision beteiligte Fahrer das Rennen abbrechen. Der Fahrer, der den Abbruch vollzieht, muss sofort sicherstellen, dass die Aufzeichnung des Rennens gesichert wird.
Die Rennkommission bestimmt mithilfe der Aufzeichnung den oder die Verursacher der Kollision und erteilt gegebenenfalls Verwarnungen gemäss Artikel 42 und Artikel 43.
Nach dem Abbruch des Rennens und der Beratung durch die Rennkommission erfolgt ein Neustart gemäss Artikel 25. Die durch die Rennkommission ermittelten Verursacher der Kollision starten in der durch die Rennkommission festgelegten Reihenfolge vom Ende des Feldes.
Jeder Fahrer kann unverzüglich nach Beendigung eines Laufs der LAN-Meisterschaft bei der Rennkommission Protest einlegen, sofern nach dessen Dafürhalten eine Ahndung von Vorkommnissen während des dem Protest unmittelbar vorhergehenden Laufs angezeigt ist.
Vorkommnisse, die nicht vor dem zweiten Lauf eines Renntages der LAN-Meisterschaft oder vor Bestimmung der Sieger des gesamten Rennens der LAN-Meisterschaft angezeigt werden, bleiben unberücksichtigt.
Die Rennkommission überprüft die vorgebrachten Einlassungen des protestierenden Fahrers anhand der Aufzeichnung des Rennlaufs und entscheidet anschliessend gemäss dieses Regelwerkes oder, sofern dieses Regelwerk nicht anwendbar ist, nach eigenem Ermessen.
Die Rennkommission kann bei Bedarf die Entscheidung aufschieben. In diesem Fall muss die Entscheidung innerhalb einer Woche nach Vorbringung des Protestes ergehen.
Die Entscheidung der Rennkommission ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Sofern Vergehen gegen die allgemeinen Regeln (Abkürzen, Fahren gegen die Strecke, Frühstart, usw.) von der Simulation geregelt werden, gelten diese als Tatsachenentscheid und sind nicht aufzuheben.
Für Regelverstösse, die aufgrund eines Protestes mit einer Verwarnung geahndet werden, wird für jeden Teilnehmer ein Verwarnungskonto durch die Rennkommission geführt.
Jedem Teilnehmer, dessen Verwarnungskonto Verwarnungspunkte aufweist, wird für jedes nachfolgende Rennen ohne erneute Verwarnung eine Verwarnung vom Verwarnungskonto getilgt.
Bei der dritten Verwarnung eines Fahrers wird dieser für das nächste Rennen von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Ausschluss vom nächsten Rennen bewirkt die Löschung von drei Verwarnungspunkten auf dem Verwarnungskonto des gesperrten Fahrers.
Überholt ein Fahrer ein anderes Fahrzeug während die gelbe Flagge gezeigt wird, erhält er eine Verwarnung. Eine Verwarnung wird nicht erteilt, falls das Überholen versehentlich erfolgt ist, und dem überholten Fahrzeug unverzüglich die Vorbeifahrt ermöglicht wird.
Bringt ein Fahrer ein vorausfahrendes Fahrzeug durch Berührung von der Strecke ab, so werden dem Fahrer, der diese Berührung verursacht hat, zehn Sekunden auf die Gesamtzeit der Renndistanz aufgeschlagen.
Muss der von der Strecke abgebrachte Fahrer zur Wiederaufnahme des Rennens Shift-R in Anspruch nehmen, so beträgt der Zeitaufschlag für den verursachenden Fahrer zwanzig Sekunden auf die Gesamtzeit der Renndistanz. Darüberhinaus erhält der verursachende Fahrer eine Verwarnung. Der von der Strecke abgebrachte Fahrer ist in diesem Fall von den Shift-R Regelungen in Abschnitt HILFSMITTEL ausgenommen und darf das Rennen sofort wieder aufnehmen.
Falls die Kollision durch grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers des vorausfahrenden Fahrzeugs hervorgerufen worden ist, gelten die Regelungen in Artikel 42 entsprechend für den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs; in diesem Fall wird der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs nicht sanktioniert und ist berechtigt, die Ausnahme von den Shift-R Regelungen in Abschnitt HILFSMITTEL für sich in Anspruch zu nehmen, sofern dies zur Fortsetzung des Rennens erforderlich ist.
Die Regelungen in Artikel 42 und Artikel 43 gelten unabhängig davon, ob der verursachende Fahrer das Rennen fortsetzen kann
Eine absichtlich herbeigeführte Kollision, um einen schnelleren Stillstand der Räder bei einem Boxenstopp nach Abschnitt HILFSMITTEL zu bewirken, führt zur Disqualifizierung bei diesem Lauf.
In Zweifelsfällen entscheidet die Rennkommission nach Anhörung der an dem Vorfall beteiligten Fahrer und gegebenenfalls nach Begutachtung der Aufzeichnung des Vorkommnisses. Die Beratung und die Entscheidung der Rennkommission erfolgt unter Ausschluss der beteiligten Fahrer.
Bei einem Ausfall des Server-Rechners ist je nach Rennphase wie folgt vorzugehen:
Falls beim Ausfall des Servers weniger als ein Viertel der Renndistanz zurückgelegt worden ist, wird das Rennen nach Artikel 25 erneut gestartet.
Falls beim Ausfall des Servers mehr als ein Viertel aber weniger als drei Viertel der Renndistanz zurückgelegt worden sind, ermittelt die Rennkommission nach dem Abbruch des Rennens die Platzierung der Teilnehmer sowie deren gegenseitige Abstände und eventuelle Überrundungen. Sollte eine Aufzeichnung des Laufs verfügbar sein, so wird diese zur Ermittlung herangezogen.
Anschliessend erfolgt ein Neustart gemäss Artikel 25. Nach dem Neustart wird das Rennen über die zum Zeitpunkt des Ausfalls des Server-Rechners noch zu absolvierende Renndistanz fortgeführt. Zur abschliessenden Ermittlung des Ergebnisses des Laufs sind die in Artikel 47b ermittelten Daten mit der Platzierung des fortgesetzten Rennens zu verrechnen.
Falls beim Ausfall des Servers mehr als drei Viertel der Renndistanz zurückgelegt worden sind, wird wie in Artikel 47b und Artikel 47c verfahren, falls die Rennkommission das Rennen nicht mit der aktuellen Platzierung für beendet erklärt.
Verliert ein Fahrer während des Rennens die Verbindung zum Server-Rechner, hat er sofort dafür Sorge zu tragen, dass das Rennen abgebrochen und die Aufzeichnung gesichert wird.
Für den Neustart und das weitere Vorgehen kommen die Regelungen in Artikel 47 zur Anwendung. Der Fahrer, der das Rennen abbricht, hat bei einem Neustart von der letzten Position aus zu starten.
Zur Bestimmung der zurückgelegten Renndistanz in Artikel 47 und Artikel 48 wird die gefahrene Renndistanz des führenden Fahrzeugs herangezogen.
Fahrer, die zum Zeitpunkt eines Ereignisses, das zu einem Abbruch des Rennens führt, bereits ausgeschieden sind, dürfen an einem durch den Abbruch bedingten Neustart nicht teilnehmen.